Eine Vergewaltigung in der Ehe ist nicht einvernehmlicher Sex, bei dem der Täter Ehepartner des Opfers ist. Vergewaltigungen in der Ehe waren bis Mitte des 19. Jahrhunderts in vielen Ländern kein Straftatbestand. 1993 erklärten die Vereinten Nationen die Vergewaltigung in der Ehe zum Verstoß gegen die Menschenrechte. Gesetzeswidrig sind Vergewaltigungen in der Ehe in Australien, Kanada, Irland, England, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Brasilien. Nicht strafbar sind sie in China und Indien.
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